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Am 06.02.2026 behandelten wir im Deutsch-Unterricht das Thema Staatsanwaltschaft und Strafrecht. Zu Besuch war Staatsanwalt Mag. Markus Kitz, der uns seine Arbeit erklärte und Beispiele aus der Praxis schilderte.

Ein Staatsanwalt verfolgt Straftaten und erhebt Anklage, wenn genügend Beweise vorhanden sind. In manchen Fällen ist auch eine Privatanklage möglich. Ein wichtiges Ziel der Staatsanwaltschaft ist es, im Ermittlungsverfahren die Wahrheit herauszufinden und Beweise zu sammeln. Wenn sich eine beschuldigte Person selbst stellt, kann das strafmildernd wirken.

Bei schweren Verbrechen arbeitet die Staatsanwaltschaft auch mit der Gerichtsmedizin zusammen. Wir lernten außerdem, dass lebenslange Haft nicht immer bedeutet, dass jemand bis zum Lebensende im Gefängnis bleibt. Nach vielen Jahren kann eine Entlassung geprüft werden.

Zum Schluss besprachen wir bedingte und unbedingte Strafen sowie den Begriff „Verdunkelung“, also das Verstecken von Beweisen. Bei einer bedingten Strafe wird eine Freiheitsstrafe zwar ausgesprochen, aber nur dann vollzogen, wenn sich die verurteilte Person während einer bestimmten Zeit nicht an die Auflagen hält. Bei einer unbedingten Strafe muss die Freiheitsstrafe tatsächlich verbüßt werden. Mehrere Strafen können unter bestimmten Umständen zusammengerechnet werden.

 

Der Besuch war sehr informativ und gab uns einen guten Einblick in die Arbeit der Staatsanwaltschaft.

Celine Gritzner und Casey Streitmeier, 5B